+ Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Angehörige,
Liebe Besucher unserer Einrichtungen,
aufgrund behördlicher Anordnung zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen der Seniorenhilfe SMMP, der Seniorenhilfe St. Josef, Wadersloh, und der Martinus Trägergesellschaft für soziale Dienste gelten ab sofort folgende Regeln:
- Besuche sind eingeschränkt möglich. Jeder Besucher muss sich vor dem Betreten einer Einrichtung einem Screening unterziehen (Fieber messen, Gesundheitsfragen beantworten und ein Corona-Schnelltest).Jede Bewohnerin / jeder Bewohner höchsten zwei Besucher pro Tag und gleichzeitig empfangen. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von uns in persönlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen und haben diese einzuhalten.
- Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind weiterhin untersagt.
- Besuche dürfen nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
- Wir müssen die Zugänge in unsere Einrichtungen minimieren. Wir sind außerdem verpflichtet, eine schriftliche Besucher- und Mitarbeiterregistrierung durchzuführen. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
- Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete unsere Einrichtungen nicht betreten.
- Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 dürfen unsere Einrichtungen und Wohngemeinschaften nicht betreten.
- Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen sind die §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz und § 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz.
Liebe Angehörige,
falls Sie Informationen zu Ihren Angehörigen wünschen, rufen Sie bitte ausschließlich unsere zentrale Telefonnummer an.
Bei akuten Veränderungen melden wir uns umgehend bei Ihnen, wie bisher auch.
Falls Sie Ihren Angehörigen etwas zukommen lassen wollen (z.B. Geschenke), nehmen die Mitarbeiter unserer Einrichtungen diese Dinge entgegen und leiten sie weiter.
Das Reginenhaus ist in der Gemeinde Rhynern ein lebendiger Ort der Begegnung und des Austausches.

Der Park mit den Bäumen, der Kirchplatz, die Gärten und die etwas entfernter gelegene belebte Reginenstraße machen den Blick aus den Fenstern in jede Himmelsrichtung reizvoll.
Wir bieten vollstationäre Pflege in 61 Einzel- und 5 Doppelzimmern sowie fünf Kurzzeitpflegeplätze an, die in das Reginenhaus integriert sind.
In unmittelbarer Nachbarschaft des Reginenhauses am Kirchplatz befinden sich die sechs Seniorenwohungen in einer kleinen überschaubaren Wohnanlage.